Heute steht ein interessanter Artikel auf Focus. Dort geht es darum, wie man trotz Privatperson einem Käufer zumindest eine recht kurzfristige Gewährleistung anbieten kann. Der Vorteil liegt auf der Hand, der Käufer hat zumindest die Option einer Rückgabe wenn das Gerät defekt sein sollte.
Oftmals schließt der private Verkäufer jegliche Garantie/Gewährleistung aus um nicht nach EU Recht in die Haftung zu gehen. Sehr oft verkauft er das Gerät sogar als Defekt, obwohl dem nicht so ist.

Ich habe mir mal die Mühe gemacht und einen Workshop erstellt wie man ein Impressum machen muss. Dazu gibt es ja recht brauchbare Werkzeuge direkt im Internet. Erklärt habe ich im Videotutorial Schritt für Schritt wie man um fertigen aussagekräftigen Impressum kommen kann.