31
Dez
08

Ebay Gewährleistung


Heute steht ein interessanter Artikel auf Focus. Dort geht es darum, wie man trotz Privatperson einem Käufer zumindest eine recht kurzfristige Gewährleistung anbieten kann.  Der Vorteil liegt auf der Hand, der Käufer hat zumindest die Option einer Rückgabe wenn das Gerät defekt sein sollte.

Oftmals schließt der private Verkäufer jegliche Garantie/Gewährleistung aus um nicht nach EU Recht in die Haftung zu gehen. Sehr oft verkauft er das Gerät sogar als Defekt, obwohl dem nicht so ist.

Wie im Artikel von Focus könnte man einen Passus also so aufbauen:

„Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldeten sonstigen Pflichtverletzungen bleiben davon unberührt. Ich gewähre jedoch eine ‚Funktions- und Übergabegarantie’: Sollte die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe von der Transportperson an den Käufer defekt sein, nehme ich die Sache anstandslos zurück und erstatte dem Käufer den vollen Kaufpreis. Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware diese noch am selben Tag zu prüfen und gegebenenfalls auftretende Mängel sofort und ohne schuldhaftes Zögern beim Verkäufer anzuzeigen, um von diesem Rückgaberecht Gebrauch zu machen. Davon ausgeschlossen sind Schäden durch den Transport.“

*Autor:Der Autor ist Jurist und Autor des Buches „Ebay-Recht – Der Praxisratgeber für Käufer und Verkäufer“. In einer mehrteiligen Serie auf FOCUS Online erklärt er die rechtlichen Fallstricke des Handels bei Ebay

Quelle: Focus.de


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